Das Bezirksamt informiert
Neuerungen in der Grundschule Dagersheim
Unsere Schule entwickelt sich auch ökologisch weiter. Fester Bestandteil unserer Arbeit ist die Auseinandersetzung mit unserer Umwelt und deren Schutz. Hier arbeiten wir auch eng mit EU-Projekten zusammen – „Let’s recycle our nature to save our future!“
Wir trennen seit diesem Jahr nicht nur Papiermüll sondern, anders als die meisten Schulen in Böblingen, trennen wir auch unseren Plastikmüll. Frühe Auseinandersetzungen mit Umwelt und deren Schutz sorgen dafür, dass die Kinder auch im Jugend- und Erwachsenenalter sorgfältig und vorausschauend mit Ressourcen umgehen. Wir freuen uns auf eure/Ihre Unterstützung.
Auch nehmen wir als Schule an der kommunalen Frühjahrsputzete des Landkreises Böblingen teil.
Wir möchten uns herzlich bei unserem Ortsvorsteher Herrn Queck (Bild) für die tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung bedanken.
50 Jahre Zusammenschluss von Böblingen und Dagersheim
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gesucht!
In den Jahren 1968 bis 1975 wurde in Baden-Württemberg eine Gebietsreform durchgeführt, die das Ziel hatte, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen. Erreicht werden sollte dies durch das Schaffen von größeren Verwaltungseinheiten – so auch in unserem Landkreis und in Böblingen.
Nach zahlreichen und umfassenden Beratungen unterzeichneten am 8. Juli 1971 der damalige Dagersheimer Bürgermeister Erich Maier und der Böblinger Oberbürgermeister Wolfgang Brumme einen entsprechenden Vertrag. Mit der Übereinkunft wurde der Zusammenschluss der Stadt Böblingen und der Gemeinde Dagersheim mit Wirkung zum 1. September 1971 besiegelt.
Dieses Jahr jährt sich diese wichtige Entscheidung für die gemeinsame Geschichte von Böblingen und Dagersheim zum 50. Mal. Um das Ereignis entsprechend zu würdigen und in geeigneter Form aufzubereiten, möchte die Stadtverwaltung Böblingen Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zu Wort kommen lassen, die darüber berichten können, wie sie damals den Zusammenschluss mitverfolgt und erlebt haben.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, von Ihren Eindrücken rund um den Zusammenschluss zu berichten, können sich dazu gerne bei der
Dagersheimer Ortsvorsteherin Alessandra Hütter unter (07031) 669 - 1321 oder dagersheim@boeblingen.de sowie bei
Andreas Wolfer, Abteilungsleiter im Amt für Kultur, unter (07031) 669 - 1621 oder wolfer@boeblingen.de melden.
Amtsblatt Böblingen und Mitteilungsblatt Dagersheim erscheinen künftig gemeinsam
Seit 2007 gibt die Stadt Böblingen wöchentlich in Zusammenarbeit mit dem Verlag der Kreiszeitung Böblinger Bote das Böblinger Amtsblatt heraus. Es wird seitdem kostenlos an alle Haushalte in Böblingen und Dagersheim verteilt. Das Mitteilungsblatt Dagersheim wird bisher im Rahmen derselben Zusammenarbeit als eigene Veröffentlichung eingelegt und nur an die Dagersheimer Haushalte verteilt. Ab Januar 2021 wird das Mitteilungsblatt in das Amtsblatt integriert und schließt sich direkt an dessen Vereinsteil an.
Diese Änderung wird aus folgenden Gründen umgesetzt:
Der Stadtverwaltung sind für Herstellung und Verteilung des Amts- und Mitteilungsblattes bisher keine Kosten entstanden, da beide Blätter sich durch Anzeigen selbst finanziert haben. In den vergangenen Jahren ist jedoch zum einen das Anzeigenvolumen kontinuierlich gesunken. Zum anderen sind die Herstellungs- und Produktionskosten gestiegen. Das Corona-Virus hat diese Situation nochmals verstärkt. Hierzu hatten Stadtverwaltung, Bezirksamt und Verlag gemeinsam mehrere Maßnahmen erarbeitet, die Ortschafts- und Gemeinderat nun beschlossen haben. Diese betreffen überwiegend die (interne) Arbeit der Amtsblatt-Redaktion bzw. die Texte der Stadtverwaltung. Hierzu wird aktuell auch das Redaktionsstatut überarbeitet, das den Gremien dann im ersten Quartal 2021 vorgestellt wird. Eine Maßnahme wirkt sich auf die Produktion des Mitteilungsblatts aus und wird bereits zum neuen Jahr umgesetzt.
Mitteilungsblatt wird eigenständiger, direkter Teil des Amtsblatts
Das Dagersheimer Mitteilungsblatt wird bisher separat gedruckt und für die Haushalte des Stadtteils in das Böblinger Amtsblatt eingelegt. Ab Januar 2021 wird das Mitteilungsblatt als eigenständiger Teil in das Amtsblatt eingefügt und schließt damit im eigenen, gewohnten Layout an den Vereinsteil des Böblinger Amtsblatts an. Dies ermöglicht, das Mitteilungsblatt weiterhin als Dagersheimer Informationsmedium kostenlos beizubehalten.
Vorteile der neuen Regelung
Das Mitteilungsblatt bleibt klar als eigene Veröffentlichung erkennbar. Zudem erhält jeder Haushalt in Böblingen und Dagersheim sowohl Amtsblatt als auch Mitteilungsblatt. So sind Informationen aus dem Stadtteil Dagersheim für alle Bürger/-innen Böblingens verfügbar. Auch lassen sich Doppel-Informationen vermeiden, da Texte künftig entweder im Amts- oder im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Auf der Titelseite des Amtsblatts wird in jeder Ausgabe ein Hinweis stehen, ab welcher Seite das Mitteilungsblatt zu finden ist.
Warum ein Amtsblatt?
Das Amtsblatt ist öffentliches Bekanntmachungsorgan der Stadtverwaltung und erfüllt damit den Zweck, amtliche Mitteilungen, Bekanntmachungen, Ausschreibungen etc. rechtmäßig zu veröffentlichen. Neben den amtlichen Mitteilungen berichtet die Stadtverwaltung über Beschlüsse des Gemeinderats, Aktuelles aus der Verwaltung oder städtische Veranstaltungen. Zudem haben örtliche Schulen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Kirchen die Möglichkeit, Terminhinweise und weitere Informationen im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das Amts- und Mitteilungsblatt trägt damit wesentlich dazu bei, die Einwohner/-innen über das städtische Handeln sowie über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten in Böblingen und Dagersheim zu informieren. Die Erhaltung und kostenlose Verteilung des Amts- und Mitteilungsblatts ist daher für Stadtverwaltung, Gemeinderat und Ortschaftsrat ein großes Anliegen.
Verunreinigungen durch Hunde - Hinweis an alle Hundehalter
Dem Bezirksamt wurde eine verstärkte Verunreinigung des öffentlichen Raums mit Hundekot gemeldet. Aus diesem Anlass folgende Hinweise und folgende Bitten an alle Hundehaltenden: Nach den Vorschriften der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Böblingen haben Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsfächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Grundsätzlich sind die Hinterlassenschaften von Hunden mit Hundekottüten zu entsorgen. Diese Entsorgung kann an den dafür vorgesehenen öffentlichen Mülleimern oder auch zuhause geschehen. Die Stadt Böblingen stellt einige Hundekottütenspender bereit. Diese haben den Zweck, dass die hundeführende Person sich daran bedienen kann, wenn sie die eigenen Hundekottüten zuhause vergessen hat. Sie dienen nicht der allgemeinen und lückenlosen Versorgung mit kostenlosen Hundekottüten.
Hunde dürfen nicht ohne Begleitung einer Person, die jederzeit und unmittelbar auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Sport- und Lehrpfaden sind Hunde an der Leine zu führen. Auf Kinderspielplätze, Liegewiesen sowie Sport- und Bolzplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Alle Hundehaltenden werden gebeten, Hunde auch in der unmittelbaren Nähe der genannten Freizeiteinrichtungen nicht frei laufen zu lassen, damit auch wirksam verhindert werden kann, was auf diesen besonderen öffentlichen Flächen unerwünscht und deshalb verboten ist.
Einkaufshilfe für ältere und immunschwache Dagersheimer/-innen
Die Süddeutsche Gemeinschaft Dagersheim/Darmsheim bietet bei Bedarf eine Einkaufshilfe an für Personen, die auf Grund der aktuellen Situation das Haus nicht mehr verlassen können.
Das Angebot richtet sich an alle hilfsbedürftigen Menschen in Dagersheim.
Kontakt über Telefon jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr
- 0 70 31 / 68 56 65
- 0 70 31 / 81 90 71
- 0 70 31 / 67 25 82
- 0 70 31 / 76 77 0
So geht’s - Sie rufen an und hinterlassen:
- Ihren Namen,
- Ihre Anschrift,
- die Warenbestellung,
- Ihre Telefonnummer für einen Rückruf und
- die Zeit, wann es Ihnen vorbeigebracht werden kann.
Der/die Helfer/--in stellt Ihnen zur vereinbarten Zeit den Einkauf vor die Tür und hinterlässt den Kassenzettel in einem Umschlag. Sie stecken den fälligen Geldbetrag in den Umschlag und holen den Einkauf in Ihre Wohnung.
Auch wer sich ein seelsorgerliches Gespräch wünscht, kann das Anliegen hinterlassen und wird von einem geeigneten Ansprechpartner zurückgerufen.
Der Winter kündigt sich an –worauf sollten Eigentümer und Besitzer von Grundstücken achtgeben?
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sollten nicht ihre Räum- und Streupflicht vergessen.
Denn auch wenn das Thermometer am Tage die Plusgrade erreicht, können nachts die Werte unter den Gefrierpunkt fallen.
Dies kann morgens zu glatten und rutschigen Gehwegen führen.
– Wann besteht die Räumpflicht? –
Gemäß der Satzung der Stadt Böblingen (659.041) über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, sind die Straßenanlieger verpflichtet, den Schnee bzw. das Glatteis auf den angrenzenden Gehwegen zu beseitigen.
Die Beseitigungen müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr stattgefunden haben.
Sollte jedoch nach diesem Zeitpunkt erneut Schneeoder Eisglätte entstehen, so muss der Straßenanlieger bei Bedarf erneut den Schnee räumen und streuen, denn die Räum- und Streupflicht endet erst um 20.00
Uhr und besteht somit den ganzen Tag über. Falls Sie dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommen können, sind Sie verpflichtet eine geeignete Vertretung zu beauftragen, die dies für Sie übernimmt.
– Wie sollte geräumt werden? –
Um ein sicheres und reibungsloses Durchkommen auf dem Gehweg zu gewährleisten, sollte der Gehweg auf einer Breite von mindesten einem Meter geräumt sein. So ist auch bei einer Begegnung von zwei Personen das Durchkommen gewährleistet. Zusätzlich zum Räumen der Straße muss auch die Rutschgefahr beseitigt werden. Dies sollte durch den Einsatz von geeigneten Streumitteln wie Sand, Split oder Asche erreicht werden. Bitten beachten Sie, dass der Einsatz von auftauenden Streumitteln (insbesondere Streusalz) verboten ist.
Eine Ausnahme besteht lediglich bei der Verwendung an besonders gefährlichen Stellen (Treppen, Steilstücken), doch auch bei dieser Ausnahme sollte darauf geachtet werden, dass die auftauenden Streumittel nur sehr gering eingesetzte werden. Hintergrund dieses Verbots ist, dass übermäßiger Gebrauch von auftauenden Streumitteln die Gesundheit schädigen kann, sehr belastend für die Umwelt ist und den Belag des Gehwegs angreift.
Bitte beachten Sie, dass dies kein abschließender Text ist und Sie weitere Informationen der Satzung (Az. 659.041) der Stadt Böblingen entnehmen können.
Information über die Zuständigkeiten nach Durchführung der Notariatsreform ab dem 01.01.2018
1. für Nachlass- und Betreuungssachen:
Amtsgericht Böblingen
Nachlass- und Betreuungsgericht
Dienstgebäude: Konrad-Zuse-Straße 5, 71034 Böblingen
Postanschrift: Steinbeisstraße 7, 71034 Böblingen
Tel.: (0 70 31) 68 60 - 3 50
E-Mail: Poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.de
2. für Grundbuchangelegenheiten:
Amtsgericht Böblingen
Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen
Tel.: (0 70 31) 68 60 - 0
E-Mail: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
3. für Auskünfte und Kopien aus den früheren papiergeführten Grundbuchunterlagen (z.B. Teilungserklärungen, Bewilligungen zu Dienstbarkeiten, usw.):
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim
Tel.: (0 71 54) 1 78 20 - 1 00
E-Mail: Poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
4. für notarielle Tätigkeiten stehen Ihnen künftig freiberuflich tätige Notare zur Verfügung.






