Ortschaftsräte
Geschäftsstelle des Ortschaftsrats
Berichte aus den Ortschaftsratssitzungen
Die im Mitteilungsblatt erschienenen Berichte über öffentliche Ortschaftsratssitzungen können Sie hier ganz bequem nachlesen.
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Rechtsgrundlagen, Zusammensetzung und Aufgaben des Ortschaftsrats Dagersheim
Der Ortschaftsrat Dagersheim ist auf Grundlage der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, des Eingliederungsvertrags sowie der Hauptsatzung der Stadt Böblingen eingerichtet. Er besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern. Den Vorsitz führt der hauptamtliche Ortsvorsteher ohne Stimmrecht. Die Mitglieder des Ortschaftsrats werden nach den Vorschriften der Gemeinderatswahl gewählt.
Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung, ist bei allen wichtigen Angelegenheiten der Ortschaft zu hören und besitzt ein umfassendes Vorschlagsrecht. Darüber hinaus wurden ihm durch die Hauptsatzung im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eigene Entscheidungsbefugnisse übertragen. Diese gelten insbesondere für Maßnahmen mit einem Einzelwert von über 35.000 Euro bis unter 200.000 Euro.
Hierzu zählen insbesondere:
- die Unterhaltung von Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Sportstätten, Schulen, Kindergärten, des Rathauses sowie weiterer öffentlicher Gebäude im Stadtteil Dagersheim
- die Unterhaltung und Ausstattung des Friedhofs
- die Unterhaltung von Ortsstraßen sowie Feld- und Waldwegen
- die Durchführung städtischer Investitionen im Stadtteil
- der Erwerb, die Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vor- und Wiederkaufsrechten
- die Förderung der örtlichen Vereine
- die Pflege des Ortsbildes sowie
- die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen auf der Gemarkung Dagersheim
Die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Ortschaftsrats wurden bei der Kommunalwahl 2024 für eine Amtszeit von fünf Jahren bis 2029 gewählt.


