Ortschaftsrat

Rechtsgrundlagen und Zusammensetzung des Ortschaftsrats Dagersheim

Gemäß der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung, kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen die Ortschaftsverfassung, und damit ein Ortschaftsrat sowie die Stelle eines Ortsvorstehers eingerichtet werden. Die Einführung der Ortschaftsverfassung ist im "Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinde Dagersheim mit der Stadt Böblingen" und in der Hauptsatzung der Stadt Böblingen festgeschrieben.
 
Der Ortschaftsrat Dagersheim besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern und dem Vorsitzenden. Die Mitglieder des Ortschaftsrats (Ortschaftsräte) werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrats Dagersheim, selbst aber nicht stimmberechtigt in diesem Gremium, ist der hauptamtliche Ortsvorsteher.

Aufgaben des Ortschaftsrats Dagersheim

Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Überdies hat er ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.
 
Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung der Stadt Böblingen die folgenden Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur alleinigen Entscheidung übertragen, sofern die Maßnahme im Einzelfall über 35.000,- € und unter 200.000,- € liegt:

  • Die Unterhaltung von Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Sportstätten, des Rathauses, der Schulen und Kindergärten sowie anderer sich im Stadtteil Dagersheim befindlichen öffentlichen Gebäuden;
  • die Unterhaltung und Ausstattung des Friedhofes;
  • die Unterhaltung von Ortsstraßen, Feld- und Waldwegen;
  • die Tätigkeit von städtischen Investitionen;
  • der Erwerb, die Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten (einschließlich der Begründung von Erbbaurechten) sowie die Entscheidung über die Ausübung von Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten.

Ebenso entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der für den Stadtteil Dagersheim zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel abschließend über:

  • die Förderung der örtlichen Vereine unter Verweisung auf § 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Dagersheim in die Stadt Böblingen;
  • die Pflege des Ortsbildes;
  • die Benennung der Straßen, Wege und Plätze auf der Gemarkungsfläche Dagersheim.

Öffentliche Sitzungen des Ortschaftsrats

Der Ortschaftsrat tagt in regelmäßigen Abständen, wenn möglich einmal im Monat.
Die Tagesordnungen der einzelnen Ortschaftsratssitzungen können Sie hier einsehen:

Weitere Informationen

Kontakt

N. N.

Bezirksamt Dagersheim

Telefon (0 70 31) 6 69 13 22
Gebäude Bezirksamt Dagersheim
Raum 6
Aufgaben
Sekretariat