Sanierungsgebiet "Gassenquartier Dagersheim"

Fördergrundsätze, Satzung, Abgrenzungsgebiet


In seiner Sitzung am 10. Oktober 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Böblingen die Ausweisung des Sanierungsgebiets „Gassenquartier Dagersheim“ beschlossen. In der für diesen Beschluss maßgeblichen Sitzungsvorlage DS Nr. 18/181 (9,454 MiB) sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst und folgend noch im Einzelnen abrufbar:

  • Die Richtlinie zur Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Gassenquartier Dagersheim“ (432,4 KiB) ist für private Bauherren interessant: sie gibt eine erste Auskunft über die Fördermöglichkeiten privater Bauvorhaben im Sanierungsgebiet.
  • Der Lageplan (238,2 KiB) gibt Auskunft über die Abgrenzung des Sanierungsgebiets. Diesbezüglich wichtig zu wissen ist, dass sich das Abgrenzungsgebiet durch Beschluss des Gemeinderats auch nachträglich noch erweitern lässt, wenn dafür ein Bedarf nachgewiesen sein sollte.
  • Die Vorbereitende Untersuchung (8,588 MiB) ist die rechtlich verbindlich Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebiets. Vor der Ausweisung wurde das Gassenquartier ausführlich auf städtebauliche Missstände und andere Mängel untersucht und diese wurden im Ergebnisbericht dokumentiert.
  • Die Satzung mit Lageplan (248,3 KiB) und deren amtliche Bekanntmachung (298,6 KiB) ist das förmliche Instrumentarium mit dem die Stadt Böblingen das Sanierungsgebiet rechtskräftig festgelegt hat.

Beratung

Eigentümer von Grundstücken und/oder Gebäuden im Gassenquartier oder in Nachbarschaft des Gassenquartiers sowie sonstige Interessentinnen und Interessenten können sich zu Beratung gerne an die Stadtverwaltung der Stadt Böblingen, Amt für Stadtentwicklung und Städtebau, wenden:

Amt für Stadtentwicklung und Städtebau

Frau Michèle Aicher  
Telefon: 07031 / 669-3258
E-Mail: m.aicher@boeblingen.de
Herr Dietmar Weber  
Telefon: 07031 / 669-3251
E-Mail: d.weber@boeblingen.de

Gassenregeln

Neubauvorhaben im Gassenbereich im Ortskern Dagersheim sollen sich einfügen. Um dies zu gewährleisten, sollen für Beratungen verbindliche Regeln und Prinzipien (16,2 KiB) beschlossen werden.

Lageplan Geltungsbereich für die Gassenregeln

1. Gebäude

Gebäudestellung

  • Giebelständig zu den Gassen; Scheunen quer dazu
  • Hauskante auf die Grenze zur Gasse platzieren
  • Abweichungen in einzelnen Fällen möglich, wo auch der Bestand abweicht
  • Grenzbebauung zu weiterer Seite möglich

Geschossigkeit

  • 2-geschossig plus Sockelgeschoss in Hanglage und Dachgeschoss
  • Die Nachbarbebauung muss bei der Höhenabwicklung berücksichtigt werden, so dass die von unten nach oben ansteigende Hangabwicklung beibehalten wird

Fassade

  • Lochfassade
  • Balkone als untergeordnetes Bauteil nicht an Gassen, sondern rückwärtig
  • Material: Putz

Dach

  • Satteldach (mind. 45-50°)
  • Nur Schleppgauben. Durchgehende Traufe
  • Ziegel: rot / rotbraun

2. Garagen und Nebengebäude

  • Stellplätze in Sockelgeschossen unterbringen – Zufahrt nicht direkt von Gassen. Alternativ: Stellplätze in alten Scheunen
  • Nur ein Nebengebäude auf dem Grundstück; Nutzungen müssen gesammelt werden
  • Keine Fertiggaragen, keine Garagen und Nebengebäude mit Flachdach.
  • Materialien: Holz / Putz

3. Grün und Freibereiche

  • Kein Abstandsgrün zwischen Gebäude und Gasse
  • Grün im rückwärtigen Bereich; zu den Gassen: steinern
  • Bei Grünbereichen Typ Nutz- / Bauerngarten mit einheimischen Gewächsen
  • Einfriedungen sind eher untypisch. Wo nicht vermeidbar in Naturstein oder Holz, ggf. in Kombination mit Hecken
  • Beläge: klimagerechte Entsiegelung der Höfe wo möglich mit wassergebundener Decke oder Natursteinpflaster

Aktuelle Nachrichten

Sanierungsgebiet „Gassenquartier Dagersheim“ – Einladung zur Infoveranstaltung

Aus dem nun förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Gassenquartier Dagersheim“ ergeben sich viele Chancen und Möglichkeiten. Deshalb möchten wir alle vom Sanierungsgebiet Betroffenen zu einer Infoveranstaltung am Montag, 25.02.2019 um 19:00 Uhr in die Zehntscheune in Dagersheim einladen.
Hierbei wird erläutert welche Wege es gibt um Fördermittel für Maßnahmen an Ihren Gebäuden zu bekommen und in welcher Höhe die Fördermittel jeweils ausbezahlt werden können.
Zudem wird es nochmal allgemeine Informationen zum Sanierungsgebiet geben. Die Allgemeinen Ziele der Sanierung und die sich durch das Sanierungsgebiet ergebenden Pflichten werden erläutert. Auch der Sanierungsvermerk im Grundbuch wird kurz erklärt.
Im Anschluss besteht die Gelegenheit für Fragen und Anregungen.

Sanierungsgebiet „Gassenquartier Dagersheim“ kann starten

Am 5. Dezember 2018 hat der Ausschuss für Technik, Umwelt und Straßenverkehr die Vergabe von Dienstleistungen an die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH zur Durchführung der Sanierung beschlossen. Die Amtliche Bekanntmachung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Gassenquartier Dagersheim“ finden Sie im Amtsblatt der Stadt Böblingen. Damit sind alle formalen Schritte für das Inkrafttreten des Sanierungsgebiets erledigt und die Durchführung der Sanierung kann starten.
Die Initialzündung zu diesem Sanierungsverfahren stammt aus dem Integrierten Ortsentwicklungskonzept Dagersheim. Darin enthalten war die Maßnahme „Antrag auf Sanierungsförderung vorbereiten“.
Auf dieser Grundlage wurde beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2017 ein Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt. Im Mai 2018 durfte sich die Stadt über die gute Nachricht freuen: für das „Gassenquartier Dagersheim“ wird aus dem „Bund-Länder-Programm städtebaulicher Denkmalschutz 2018“ eine Finanzhilfe in Höhe von 900.00 Euro gewährt. Damit diese Fördermittel wirksam werden können, bedarf es der Ausweisung eines Sanierungsgebiets.

Vorstellung der vorbereitenden Untersuchung

Um das Sanierungsgebiet auf den Weg zu bringen, hat die Stadt Böblingen die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) mit der Ausarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Sanierungsgebiet beauftragt. Nach nur viermonatiger Bearbeitungszeit stellte die WHS bereits im September sowohl dem Ortschaftsrat als auch dem Ausschuss für Technik, Umwelt und Straßenverkehr die Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen vor: der Sanierungsbedarf wird bestätigt. Der dazugehörige Bericht dokumentiert den durchgeführten Beteiligungsprozess, er enthält die Sanierungsziele und die geplanten Maßnahmen im „Gassenquartier Dagersheim“ und schließlich wird hierin das Sanierungsverfahren erläutert. In beiden Gremien stießen die Ausführungen der Referentin Frau Flietel von der WHS auf viel Zustimmung. In seiner Sitzung am 10. Oktober hat der Gemeinderat mit einer Enthaltung das für Dagersheim besonders wichtige Thema beschlossen: die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Gassenquartier Dagersheim“.
Voraussichtlich können viele von diesem Beschluss profitieren: private Bauherren im Gassenquartier, aber auch die öffentliche Verwaltung, die im Zuge des Sanierungsgebiets ebenfalls ein bemerkenswertes Investitionsprogramm für Dagersheim in Angriff nehmen möchte.

Infoveranstaltung in 2019

Für private Grundstücks- und Immobilienbesitzer im Sanierungsgebiet bedeutet der Beschluss des Gemeinderats, dass sie bei Modernisierungsmaßnahmen die Möglichkeit haben, Fördermittel zu erhalten. Insbesondere die Modernisierung von erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gebäuden soll in diesem Zug mit Sanierungsmitteln unterstützt werden. Eine Infoveranstaltung hierzu wird im nächsten Jahr stattfinden.
Eine weiterhin enge Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurde bereits im Vorfeld im Rahmen des Bürgerinformationsabends zum Sanierungsgebiet gewünscht. Bereits jetzt sind viele Informationen und Neuigkeiten zum Sanierungsgebiet aktuell und recherchierbar auf der Dagersheimer Homepage eingestellt: www.dagersheim.boeblingen.de > Aktuelles > Sanierungsgebiet Gassenquartier.

Das Gassenquartier hat Priorität

In den letzten Jahren lagen die Entwicklungsschwerpunkte des Ortsteils Dagersheim an den Ortsrändern - siehe „Baugebiet Östlich der Waldstraße“, Lebensmittelmarkt oder die derzeit im Bau befindlichen Mehrfamilienwohnhäuser im Rübländer. Im vergangenen Jahr 2018 haben wir für die Stärkung der Dagersheimer Ortsmitte ein hervorragende Ausgangsposition erarbeitet. Ab dem kommenden Jahr 2019 wird der Entwicklungsschwerpunkt auf der Ortsmitte liegen. In den kommenden Jahren wird Dagersheim wieder an seiner Wurzel gestärkt werden. Das soll uns mit dem Sanierungsgebiet Gassenquartier Dagersheim gelingen. Hier gibt es Investitionsanreize für private Eigentümer aber auch ein ambitioniertes Programm für die Stadt, die eigenen Flächen und Gebäude in die Zukunft zu führen. Um einige Stichworte zu nennen: Sanierung und Umgestaltung der Westlichen Hauptstraße, barrierefreies Bezirksamt und Erlebbarkeit der Schwippe im Ortskern.

Bürgerinformationsveranstaltung „Sanierungsgebiet Gassenquartier“

900.000 Euro Städtebaufördermittel für Dagersheim

Jetzt ist die gute Nachricht offiziell: Für das „Gassenquartier Dagersheim“ wird aus dem „Bund-Länder-Programm städtebaulicher Denkmalschutz 2018“ eine Finanzhilfe in Höhe von 900.000 Euro gewährt. Mit der Förderung kann die Aufwertung des Gassenquartiers und des Ortskerns von Dagersheim mit Nachdruck vorangetrieben werden. Ziel ist der Erhalt des Gassenquartiers mit seiner identitätsstiftenden Bedeutung als „Keimzelle“ der Ortschaft Dagersheim. Bausubstanz und öffentliche Räume sollen aufgewertet werden.
Die Stadt wird durch die Förderung in die Lage versetzt, private Eigentümer über Beratungen hinaus, auch besser finanziell bei ihren Baumaßnahmen zu bezuschussen.
Das „Integrierte Ortsentwicklungskonzept Dagersheim“ wurde letztes Jahr durch den Ortschaftsrat ausführlich beraten und anschließend im  Gemeinderat beschlossen. Danach folgte am 9. Mai 2018 der Beschluss über den Beginn der „Vorbereitenden Untersuchungen“ für ein mögliches Sanierungsgebiet. Dies ist eine Grundlage dafür, dass die Fördergelder in Anspruch genommen werden können. Doch bevor der Bereich nun förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wird, sind noch wesentliche Schritte erforderlich: Im Rahmen der sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ werden die Betroffenen beteiligt und zur Mitwirkung bei der Sanierung angeregt. Vor den Sommerferien wird eine Auftakt- und Informationsveranstaltung stattfinden, zu der wir gesondert einladen werden.

Ortstermin in Dagersheim zum Antrag auf Städtebauförderung

Am Freitag, den 1. Dezember 2017 waren Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart anlässlich eines Ortstermins in Dagersheim. Der Grund dieses Dienstbesuchs liegt in dem Antrag auf Städtebauförderung für den Dagersheimer Gassenbereich, den die Stadt Böblingen gestellt hat.
 
Die Referatsleiterin des Referats für Stadtsanierung, Gewerberecht und Preisrecht des Regierungspräsidiums Stuttgart, Sabine Reiser, machte sich gemeinsam mit zwei Mitarbeitern und begleitet durch Vertreter der Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Lützner und Ortsvorsteher Bewersdorff ein Bild vom Dagersheimer Gassenquartier. Auch das Bezirksamt, der Dorfplatz und die Kreuzung an der Hauptstraße wurden besichtigt. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung erläuterten dabei die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Antrags: Einige Gebäude im Gassenbereich stehen unter Denkmalschutz oder sind als erhaltenswert klassifiziert und sollen für zeitgemäßes Wohnen instand gesetzt werden. Dazu bewirbt sich die Stadt Böblingen um Fördermittel des Landes und des Bundes, die auf Vorschlag des Regierungspräsidiums vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg vergeben werden.
 
Die Referatsleiterin zeigte sich sehr interessiert an dem Antrag und lobte dessen Ausarbeitung. Zentrale Handlungsfelder der Ausschreibung des Programms für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung sind die Schaffung von Wohnraum sowie der Erhalt von historischer, schützenswerter Bausubstanz. Eine offizielle Antwort dazu, ob der Antrag bewilligt wird, ist im zweiten Quartal des Jahres 2018 zu erwarten.

Weitere Informationen

Kontakt

N. N.

Bezirksamt Dagersheim

Telefon (0 70 31) 6 69 13 22
Gebäude Bezirksamt Dagersheim
Raum 6
Aufgaben
Sekretariat